Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Aufträge werden zu den folgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, soweit sie von diesen Geschäftsbedingungen abweichen.
Wir setzen voraus, dass der Besteller im Besitz der Urheber-, resp. der Reproduktionsrechte ist. Beim Brennen und Pressen setzen wir voraus, dass der Auftraggeber die SUISA- und IFPI-Urheber- und Schutzrechte einhält. Wir lehnen jede Haftung, die aus der Missachtung solcher Rechte entstehen kann, ab. Bei Missbrauch haftet alleine der Auftraggeber. Die Ausführung von Aufträgen kann von uns ohne Begründung abgelehnt werden.
Liefertermine bedürfen zur Verbindlichkeit einer ausdrücklichen Vereinbarung. Sie sind schriftlich anzugeben, wenn der ganze Auftrag schriftlich erfolgt.
Höhere Gewalt, unverschuldetes Unvermögen, insbesondere unverschuldeter Maschinenstillstand, Strom- und Wasserausfall, verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar und nicht nach der Natur des Auftrages ausgeschlossen ist.
Die Ware reist auf Gefahr des Kunden. Wir übernehmen keine Haftung für Ansprüche aus verspäteter Lieferung.
Grossflächen-, Digital-, Tapeten- und Stoffdruck nach Absprache und Datenklarheit (auch abhängig von evtl. Bewilligungsverfahren und den Gegebenheiten vor Ort bezüglich Montage).
Facharbeiten: 3 Tage Normal, 2 Tage Express: + 50%, 1 Tag Superexpress: + 100% nach Absprache und in Abhängigkeit des Auftragvolumens.
Entwicklungen und Baryt-Vergrösserungen siehe Preisliste.
Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise in SFr., netto ohne gesetzliche MwSt. Preisänderungen, auch ohne vorherige Mitteilungen, bleiben vorbehalten.
Bei Grössen, bei denen eine Einheit < 1 Meter, die andere > 1 Meter beträgt, werden zur Berechnung des m²-Preises für die Einheiten < 1 Meter 1 Meter herangezogen. Bei Zwischenformaten wird das nächst grössere Format berechnet.
Erst-Aufträge müssen bei Abholung bezahlt werden. Sollten Sie sich unwohl fühlen, grössere Beträge mit sich zu führen, besteht die Möglichkeit diese vorab zu überweisen - Post, Bank, Kreditkarte. Wir behalten uns vor, Anzahlungen zu verlangen. Bei Abholung erhalten Sie auf Wunsch selbstverständlich eine ordentliche Rechnung für Ihre Buchhaltung.
Für weitere Aufträge, die in grösseren zeitlichen Abständen in Auftrag gegeben werden, erstellen wir nach Bonitätsprüfung Einzelrechnungen, zahlbar innert 10 Tagen. Wir behalten uns vor, analog zu oberem Abschnitt zu verfahren und Barzahlungen bzw. Anzahlungen zu verlangen.
Bei regelmässig wiederkehrenden Aufträgen pro Woche erstellen wir Monatssammelrechnungen, zahlbar innert 20 Tagen netto. Bei Zahlungsverzug verlangen wir 5% Verzugszinsen auf den ausstehenden Betrag.
Mengenrabatte gelten nur für Arbeiten ab dem gleichem Original.
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Alle Versandspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Rücksendung erfolgt mit gewöhnlicher Post, sofern der Kunde nicht ausdrücklich eine andere Versandart wünscht.
Reklamationen werden nur innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung einer Lieferung angenommen. Es ist der gesamte Auftrag, inkl. Lieferschein resp. Begleitpapiere, zurückzusenden. Für Farbveränderungen, die durch Lager- und Lichteinflüsse mit der Zeit entstehen können, besteht kein Ersatzanspruch.
Bei berechtigten Beanstandungen dürfen wir das Werk nach unserer Wahl binnen angemessener Frist neu herstellen oder nachbessern.
Wenn durch unser Verschulden schriftlich oder mündlich vereinbarte Wünsche nicht berücksichtigt werden oder eine Fehlverarbeitung, Beschädigung oder der Verlust des eingesandten Materials durch uns verschuldet wurde, haften wir für den vollen Wert des Aufnahmematerials bei Filmentwicklungen respektive des Materialwerts bei Aufzieharbeiten. Weitergehende Ansprüche irgendwelcher Art sind in jedem Fall ausgeschlossen.
Der Abschluss von Versicherungen (Transport-, Feuer-, Diebstahl-, Beschädigungs- und Verlustrisiken) für uns anvertraute Arbeiten, Originale, geliefertes Materialien, ist Sache des Auftraggebers.
Ort des Gerichtsstandes ist Zürich
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